Schonzeiten und erlaubte Mengen
Das Sammeln von Pilzen ist in Graubünden gesetzlich geregelt.
Schonzeit: | vom 1. bis und mit 10. jedes Monats |
Erlaubte Menge: | 2 kg pro Person und Tag |
Verboten: | Das mutwillige Zerstören von Pilzen Das Verwenden von Geräten aller Art Das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen, ausgenommen Familien |
Kontrollstellen in unserer Region
Die Pilzberatung Surselva hat eine lange Tradition. Sie besteht bereits seit mehr als 40 Jahren.
Lassen Sie Ihre Pilzernte, für Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Freunde und Bekannten, kontrollieren. Eine Verwechslung mit Giftpilzen kann viel Leid und hohe Spitalkosten verursachen.