Wasserrechnungen


Für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Aufbereitungswerke, der Reservoire sowie des Leitungsnetzes sind grosse finanzielle Mittel nötig. Diese Kosten müssen aus den Einnahmen für das gelieferte Trinkwasser gedeckt werden. Die Gebühren werden gemäss dem gültigen Reglement und Tarif über die Abgabe von Wasser verrechnet.

Der Verbrauch wird über einen Wasserzähler gemessen; generell befindet sich in jeder Liegenschaft ein Zähler.

Die Ablesekarte wird durch die Gemeinde jährlich zugestellt. Gemäss diesen Angaben wird die Rechnung dem Besitzer oder Vertreter gesendet.

Wohnungsmieterinnen und Wohnungsmieter bezahlen ihre Wassergebühren über die Nebenkosten.


Anschlussgebühren bei Neubauten und Renovationen gemäss aktuellem Reglement.