Eine angehörige Person muss der Gemeinde die telefonische Mitteilung machen.
- Todesdatum
- Ort (zu Hause, Altersheim oder evtl. Spital)
- Tag der Beerdigung
- Urne oder Sarg
Leitfaden für Bestattung im Gemeinschaftsgrab
Falls die Person zu Hause (in der Gemeinde Breil/Brigels) gestorben ist:
Eine angehörige Person muss mit dem Todesschein des Arztes an den Schalter kommen. Die Gemeinde ist verpflichtet die Todesmeldung auszustellen und an das Zivilstandesamtes zu senden.
Bei Todesfällen im Spital oder Altersheim ist dies nicht notwendig.
Erbbescheinigung
Die Erbbescheinigung kann beim Regionalgericht Surselva bestellt werden.
https://www.justiz-gr.ch/gerichte/regionalgerichte/surselva/allgemeines/
Regionalgericht Surselva
Via Centrala 4
Postfach 20
7130 Ilanz
Telefon: 081 257 59 84