Zu den Formularen für ausländische Arbeitnehmer
Die Gemeinde Breil/Brigels ist zuständig für Anmeldungen, Adressänderungen, Bewilligungsverlängerungen, Familiennachzüge, Bewilligungsänderungen, Einbürgerungen und Wegzüge. Wir stehen für Fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung.
Wichtig
Gesuche für ausländische Arbeitnehmer müssen bei der Gemeinde sein, bevor die Person die Arbeit aufnimmt (weitere Informationen finden Sie unter den Sprachen).
Anmeldungen
- Formular „Anmeldung für ausländische Staatsangehörige“ (zusätzlich zum Formular A1/B1)
- Formular A1/B1 (Gesuch für Ausländerbewilligung), komplett ausfüllen und unterschreiben
- Pass- oder ID-Kopie
- Kopie der schweizerischen Krankenkassenpolice (ganze Familie)
- Ausländerbewilligung (wenn vorhanden)
- (Hundebesitzer mit B oder C Ausweis: Impfausweis des Hundes)
Arbeitsaustritte / Wegzüge
Bei Personen, welche im Besitze einer L/L-EU / G/G-EU / N oder F Bewilligung sind, kann der Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitnehmer die "Austrittsmeldung des Arbeitgebers" ausfüllen. Diese ist im Online-Schalter zu finden (muss komplett ausgefüllt sein und vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben werden).
Personen mit einer B/B-EU oder C/C-EU Bewilligung müssen sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden und den Feuerwehrpflichtersatz-Anteil bezahlen. Die Ausländerbewilligung ist vorzuzeigen.
Ablauf Meldeverfahren
Ausländische Arbeitnehmer, welche das erste Mal im Kalenderjahr in der Schweiz sind und nicht länger als 3 Monate bleiben können im "vereinfachten Meldeverfahren" angemeldet werden.
Achtung! Der Arbeitnehmer darf die Arbeit erst aufnehmen, wenn die Bewilligung vom kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe- und Arbeit (KIGA) vorhanden ist.
Wenn die Person ein zweites Mal im gleichen Kalenderjahr in die Schweiz kommt, muss sie via Gemeinde angemeldet werden (auch wenn sie nicht länger als 3 Monate hier ist).
Arbeitgeber mit ausländischen Arbeitnehmern im Asylbereich
Der Stellenantritt, Stellenwechsel und die Stellenaufgabe muss seit 2019 nur noch bei den Asylsuchenden (Bewilligung N) mittels einem B1 der Gemeinde gemeldet werden.
Bei Personen mit einer F Bewilligung oder anerkannten Flüchtlingen muss der Arbeitgeber jedoch zwingend eine Online-Meldung machen: