Baugesuche sind dem Bauamt der Gemeinde Breil/Brigels einzureichen.
Kleine Bauvorhaben müssen nicht im Amtsblatt Surselva publiziert werden. Wenn das Gesuch vollständig ist, wird dieses vom Gemeindevorstand behandelt. In gewissen Fällen benötigt es jedoch noch die Genehmigung der Feuerpolizei. Dann muss das Gesuch der Gemeinde noch nachgereicht werden.
Grosse Bauvorhaben werden als Erstes durch die Baukommission geprüft. Wenn das Gesuch vollständig ist und die Baukommission das OK gegeben hat, wird das Gesuch im Amtsblatt Surselva publiziert (Dauer der Auflage 20 Tage). Wenn keine Einsprachen eingehen, kann der Gemeindevorstand das Gesuch behandeln, vorausgesetzt es sind alle Bewilligungen vom Kanton vorhanden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bauamt gerne zur Verfügung.
Kleine Bauvorhaben
Als kleine Bauvorhaben gelten folgende:
- Instandhaltung
- Änderungen innerhalb des Hauses
- Fensterersatz / Türersatz (sofern es keine Änderungen gibt)
- Fassadenreinigung
- Dachsanierung
- Kleinbauten bis 5 m3
Weitere kleine Bauvorhaben auf der Rückseite des Meldeformulars
Grosse Bauvorhaben
Als grosse Bauvorhaben gelten folgende:
- Hochbauten aller Arten (EFH, MFH, Ökonomiebauten, Gewerbehäuser, Hotels...)
- Anbauten an verschiedene bestehende Bauten
- Hausvergrösserungen
- Garagen, Geräteschuppen, Parkplätze
- Änderungen an der Fassade
- Neues Fenster / neue Türe
- Fenstervergrösserungen
- Erstellung von Balkonen / Terrassen
- Aussentreppen / Zäune
- Wintergarten
- Bauten ausserhalb der Bauzone, welche vom Kanton bewilligt werden müssen