Einkommens- und Vermögenssteuer


Steuererklärung

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist wie folgt angesetzt:
31.03 für Primärsteuerpflichtige (Einwohnerinnen und Einwohner)
30.09 für Sekundärsteuerpflichtige (Liegenschaftsbesitzer)
30.09 für Selbständige und Landwirte 

Die Steuererklärung ist direkt in Chur einzureichen:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur


Fristerstreckungsgesuche

Fristerstreckungsgesuche müssen jeweils vor Ablauf der Frist eingereicht werden. Die Gesuche können der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden schriftlich, per E-Mail oder unter mit diesem Link gemacht werden.


Steuerrechnung

Die Gemeindesteuer wird jeweils im Januar des darauffolgenden Jahres aufgrund der Vorjahresfaktoren provisorisch in Rechnung gestellt. Die Zahlungstermine sind wie folgt festgesetzt: erste Rate bis zum 31.05. / zweite Rate bis zum 31.07. / oder den Gesamtbetrag per 30.06. Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 4% belastet. Es wird kein Vergütungszins für zu viel entrichtete Steuern gutgeschrieben.

Gesuche für Ratenzahlungen oder Steuererlasse für die Kantons- und Bundessteuer können direkt bei der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden mit folgendem Link gemacht werden.