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Verbot für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern

Gemeinde Breil/Brigels

Verbot für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern

Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist immer eine Gefahr für Flur- und Waldbrände. Deshalb ist grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten. Aktuelle Informationen betreffend Waldbrandgefahr finden Sie auf der Homepage des Amtes für Wald und Natur-gefahren www.wald.gr.ch

Gemäss dem Polizeigesetz der Gemeinde ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern für sämtliche Festlichkeiten auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten worden. Dies gilt auch für die Silvesternacht vom 31.12.2024. Mit diesem Verbot möchten wir auch noch einen kleinen Beitrag zum Schutz von Natur und Umwelt beitragen.

In den verschiedenen Fraktionen werden Kontrollen durchgeführt.

Wir bitten um Kenntnisnahme und bedanken uns für das Verständnis.


Gemeindevorstand Breil/Brigels